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Kinder- und Jugendhilfe (kjh)

Seit vielen Jahren sind wir in der Eingleiderungshilfe für psychisch kranke Erwachsene Menchen tätig. Häufig bleiben die Kinder und Jugendliche in diesen Familien auf der Strecke. Auch sind Familien mit der Erziehung ihrer Kider überfordert oder benötigen Hilfe in der Famile.

Erziehungsbeistandschaft

(§ 30 SGB VIII)

Unser Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen – möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes – und fördert unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Entwicklung.

Wie sind unsere Ziele?

Die Aufgabe des Erziehungsbeistandes besteht darin, Problemlagen von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes zu bearbeiten. Gegenstand der Betreuung sind insbesondere:

  • Beziehungen zwischen Eltern und den Kindern/Jugendlichen
  • Identitätsbildung und Handlungskompetenzen
  • Herausforderungen in der Schule, Ausbildung und Arbeit
  • Andere soziale Systeme (z.B. Freundeskreis, Freizeit)

Wer ist die Zielgruppe?

Die Erziehungsbeistandsschaft ist ein sozialpädagogisches Hilfeangbot, das sich insbesondere auf die Unterstützung von Minderjähren ausrichtet. Die MitarbeiterInnen arbeiten auch mit Personensorgeberechtigten zusammen, die im Rahmen der Hilfeplanung ihre Zustimmung geben müssen.

Im Mittelpunkt der Hilfe soll der junge Mensch selbst und dessen Wunsch nach Unterstützung im Mittelpunkt sozialpädagogischen Handelsn stehen.

Der Erziehungsbeistand beinhaltet die umfassende Unterstützung von Schulkindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen bezüglich ihrer persönlichen Förderung, ihrer sozialen Integration bis hin zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Der Bezug zur Herkunftsfamilie soll erhalten bleiben.

Wie gehen wir vor?

Diese Hilfe ist meist längerfristig angelegt. Mit unterschiedlichen Methoden der Sozialarbeit (Einzel- und Gruppenarbeit) und regelmäßige Beratungsgespräche mit den jungen Menschen und ihren Eltern, werden die Ziele erreicht. Die Elternarbeit ist in diesem Rahmen ein unverzichtbarer Bestandteil, obwohl es in erster Line um die auf den jungen Menschen fokussierte Hilfe handelt.

Der Erziehungsbeistand unterstützt und fördert den jungen Menschen mit den Ziel, ein wieder funktionierendes Familienleben zzu ermöglichen oder die Verselbständigung zu begleiten.

 

Sozialädagoische Familienhilfe

(§ 31 SGB VIII)

 

Anders als bei der Erziehungsbeistandschaft, bei der es in erster Linie um die Unterstützung des jungen Menschen geht, soll in der sozialpädagogischen Familienhilfe die Familie in:

  • ihren Erziehungsaufgaben
  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • Lösung von Konflikten und Krisen
  • Kontakt zu Ämtern und Institutionen

unterstützen. Diese Hilfeform erfordert die Mitarbeit der Familie.

Was sind unsere Ziele?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll die Eigenkräfte der Familie aktivieren und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Unsere MitarbeiterInnen tragen in der gemeinsamen Arbeit mit den Familien durch den Einsatz unterschiedlicher Methoden und Verfahren dazu bei, vorhandene Ressourcen zu erkennen, zu stärken und neue, förderliche Sichtweisen und Handlungskompetenzen zu erarbeiten.

Wer ist unsere Zielgruppe?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel eine ambulante Hilfe, die sich an die gesamte Familie richtet.

Wie gehen wir vor?

Die Hilfe bezieht sich auf unterschiedliche Aspekte, z.B.:

  • die erzieherische Situation
  • die Beziehung zwischen Eltern und Kindern
  • die Beziehung zwischen den Elternteilen
  • die gesundheitliche Situation von Eltern und Kindern
  • die materielle Situation der Familie
  • das Verhältnis von Familie und sozialem Umfeld
Grundsätzlich werden die Eltern im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe bei den Erziehungsaufgaben unterstützt. Unsere MitarbeiterInnen nehmen das gesamt Familiensystem in den Fokus. Die Familie wird angeleitet Konflikte eigenständig zu lösen, Schutzfaktoren zu aktivieren und aufzubauen sowie Risikofaktoren zu minimieren.
 
Die Hilfe zur Selbsthilfe ist das über alles stehende Ziel dieser Unterstützung.

Sie wünschen sich eine Unterstützung durch uns?

Wenn Sie sich eine Unterstüzung in einer der oben beschriebnen Hilfeformen wünschen, sprechen Sie uns einfach an. Sie können auch das unten stehende Anmeldeformular nutzen. Wir melden uns dann bei Ihnen. 

Wir führen ein Erstgespräch mit Ihnen und klären die Möglichkeiten der Hilfestellung ab. Wir begleiten Sie zum zuständigen Jugendamt und übernehmen die formalen Anträge. Mit Ihnen zusammen entwickeln wir mit einem Hilfeplan den Bedarf.

HSB GmbH – Kinder- und Jugendhilfe: Wir sind für Sie da!

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!