Ambulante Kranken- und Altenpflege
Behandlungspflege
Ihr Haus- oder Facharzt verordnet behandlungspflegerische
Leistungen, wie z.B. Verbandswechsel, Injektionen oder Medikamentengabe. Diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Unser Fachpersonal führt die verordneten Behandlungen bei Ihnen zu Hause durch.
Pflegerische Hilfe
Unser Pflegepersonal führt selbstverständlich auch alle Leistungen der Pflegeversicherung durch. Dazu gehören Grundpflege, Mahlzeiten, Toilettengänge etc. Die Leistungen werden teilweise von der Pflegekasse übernommen. Je nach Pflegegrad des Patienten.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist zur Entlastung der pflegenden Angehörigen vorgesehen. Es gibt die Möglichkeit, u.a. Stundenweise das Haus zu verlassen und Hilfe von anderen zu bekommen. Das kann zum Einkaufen, Theater oder andere Veranstaltungen betreffen. Mit maximal 50 Stunden im Kalenderjahr, bei weniger als 8 Stunden am Tag, können wir Sie unterstützen.
Die Leistungen werden von der Pflegekasse nach Antrag bezahlt.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Anspruch auf ein zusätzliches Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI (Entlastungsbetrag) haben Menschen die pflegebedürftig sind. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 könnenden Entlastungsbetrag erhalten. Nach Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kann die Pflegekasse diese Leistungen bewilligen. Mit dem Entlastungsbetrag werden die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung ergänzt. Als häusliche Umgebung kommt grundsätzlich der eigene Haushalt des Pflegebedürftigen, auch der Haushalt in dem der Pflegebedürftige aufgenommen (z.B. ein Altenheim, Altenwohnung) in Betracht. Die Entlastungsleistung beträgt 125,00 Euro monatlich Die Höhe des Betrages ist für alle Pflegegrade identisch.
Pflegegrade
Pflegegrade | Geldleistung | Sachleistung |
---|---|---|
PG 1 | keine | 125,00 Euro Betreuungsleistung n. § 45 SGB XI |
PG 2 | 332,00 Euro | 761,00 Euro |
PG 3 | 572,00 Euro | 1.432,00 Euro |
PG 4 | 764,00 Euro | 1.778,00 Euro |
PG 5 | 946,00 Euro | 2.200,00 Euro |
Preise gelten ab | 01.01.2024 |
Um einen Pflegegrad zu erhalten, begutachtet der medizinische Dienst der Krankenversicherer (MDK) den Patienten. Hierfür muss ein Antrag an die entsprechende Pflegekasse gestellt werden (steht im Download-Bereich zur Verfügung). Anhand eines Prüfkataloges stellt der Prüfer fest, wieviel Zeitbedarf bestimmte Verrichtungen benötigen. Hieraus ermittelt sich eine Punktzahl, die wiederum den Pflegegrad bestimmt.
Der Versicherte hat nach Feststellung des Pflegegrades die Wahl, entweder die Geld-, Sach-, oder Kombinationsleistung in Anspruch zu nehmen. Bei Geldleistung muss die Pflege mit diesem Geld sichergestellt werden. Wählt der Versicherte die Sachleistung, kann zu diesem Betrag z.B. der HSB e.V. als zugelassene Pflegeeinrichtung Leistungen durchführen und diese direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Bei Kombinationsleistung kann sowohl Sachleistung mit dem HSB abgerechnet werden und ein möglicher Rest als Geldleistung von der Pflegekasse ausgezahlt werden.
Schreiben Sie unserer Pflege
E-Mail: ambulant@hsb-ev.de, rufen Sie uns an unter 040 25 30 52 100, oder verwenden Sie das nachstehende Kontaktformular.
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Haben wie noch weitere Fragen, schauen Sie gerne bei unseren FAQ´s nach.